Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Coaching-Institut Tillmann Jossé, Mannheim

Tillmann Jossé, Leiter von tillmannjossé Coaching, im folgenden kurz josse Coaching genannt - arbeitet mit seinen Auftraggebern als fairer Partner zusammen. Folgende Geschäftsbedingungen werden von josse Coaching zugrunde gelegt.

1. Vertragsgestaltung
1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und josse Coaching über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für josse Coaching, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für josse Coaching, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistung von josse Coaching
2.1.
Josse Coaching erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainerleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt.
2.3. Josse Coaching erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren.
2.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht statt.

3. Honorare und Kosten
3.1.
Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.
3.2. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden: Der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.
3.5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hier kann eine Ausnahme erfolgen, wenn das Seminar nach 4 UStR Nr. 21 von der MwST befreit ist.
3.8. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden direkt nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen
3.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen
4.1.
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von josse Coaching an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von josse Coaching.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von josse Coaching vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3. Der Auftraggeber informiert josse Coaching vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4. Sollen Teile des Trainingskonzeptes und/oder Durchführung des Auftrages vom Arbeitgeber Dritten in Auftrag gegeben werde, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen von josse Coaching tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
4.5. Josse Coaching verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
4.6. Josse Coaching trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von josse Coaching zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Josse Coaching wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
4.7. Josse Coaching ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.8. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch josse Coaching wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist josse Coaching unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
4.9. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich josse Coaching, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 6 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%, bis zu 3 Monaten vorher 75% und bis zu 1 Monaten vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

5. Allgemeine Bestimmungen
5.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für josse Coaching unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und josse Coaching oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von josse Coaching. Dies gilt ebenfalls, falls
a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geschäftsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.